Für unsere Kunden, die vorhaben ein Fahrzeug ins Ausland zu überführen, bieten wir als KFZ-Zulassungsdienst die Ausfuhrkennzeichen an. Hierfür werden die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 sowie der Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung im Original benötigt. Eine Kopie reicht auch hier nicht aus. Außerdem wird eine Bankverbindung benötigt, für die Kfz-Steuer, die das Hauptzollamt für den Monat berechnet-sollten Sie über
keinen deutschen Wohnsitz verfügen, benötigen Sie eine Empfangsbevollmächtigte Person mit deutscher Meldeadresse.
Auch von dieser Person wird das Ausweisdokument im Original verlangt. Zudem benötigen Sie eine eVB-Nummer für die
Ausfuhrkennzeichen. Diese erhalten Sie von Ihrer Versicherung. Sollten Sie keine Versicherung haben, helfen wir Ihnen gern dabei eine passende zu finden. Sobald wir Ihre Unterlagen erhalten haben, vereinbaren wir einen Termin in der Kfz-Zulassungsstelle. In der Regel erhalten wir denen recht zügig, sodass unsere Kunden nie länger als 1-2 Werktage auf Ihre Ausfuhrkennzeichen warten müssen.
Ausfuhrkennzeichen (30-Tage Kennzeichen)
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unsere Preise
Hier finden Sie einen überblick der Preise für Service und Behördengebühren. Für Groß- und Stammkunden machen wir ein Angebot mit individuellen Preisen.
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