Für unsere Kunden, die nur eine kurzzeitige Zulassung benötigen, zum Beispiel für Überführungsfahrten innerhalb von Deutschland, oder Probefahrten, bieten wir als KFZ-Zulassungsdienst auch Kurzzeitkennzeichen an. Hierfür werden die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 und der Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung im Original benötigt. Eine Kopie reicht hier nicht aus. Sollten Sie über keinen deutschen Wohnsitz verfügen, benötigen Sie eine Empfangsbevollmächtigte Person mit deutscher Meldeadresse. Auch von dieser Person wird das Ausweisdokument im Original verlangt. Außerdem benötigen Sie eine EVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen. Diese erhalten Sie von Ihrer Versicherung. Sollten Sie keine Versicherung haben, helfen wir Ihnen gern dabei eine passende zu finden. Bitte achten Sie darauf, dass die Kurzzeitkennzeichen nur innerhalb von Deutschland gültig sind. Wenn Sie vorhaben Ihr Fahrzeug aus Deutschland auszuführen, benötigen Sie Ausfuhrkennzeichen (30-tages-Kennzeichen).
Kurzzeitkennzeichen (5-tages-Kennzeichen)
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